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Beschlüsse der Beteiligten zum Beitritt in den Zweckverband GKD


In den Kreistagen des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises sowie in allen Stadt- und Gemeinderäten beider Kreise wurde in der Zeit von September und November 1997 beschlossen,

a. dem Satzungsentwurf in der vorgelegten Fassung zuzustimmen,

b. dem neu zu gründenden Zweckverband "Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg (GKD)" mit Wirkung zum 1.1.1998 beizutreten,

c. die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinsamen Datenverarbeitungszentrale (GKD) und die Prüfung nach §§ 79 (1), 102 (1) Nr. 4 GO NW, 42 (1) KrO NW vom 1.1.1974 durch den Beitritt zum Zweckverband zum 31.12.1997 außer Kraft zu setzen und dies öffentlich bekannt zu machen.

d. Es wurde ein Vertreter / eine Vertreterin sowie ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin in die Verbandsversammlung gewählt.
In 7 Städten bzw. Gemeinden haben die Räte ergänzende Beschlüsse gefaßt:

Gemeinde Windeck

Sitzung des Gemeinderates vom 2.9.1997

Die diskutierten Änderungswünsche der vorgelegten Satzung sind dem Rhein-Sieg-Kreis für die nächste Überarbeitung mitzuteilen:
Die Ausführungen ".. in einem vereinbarten Mindestumfang" sind herauszunehmen. Der Satz endet danach mit dem Wort "Produktkatalog".
Die Worte "oder umlagefinanziert" sind herauszunehmen.
(Anmerk.: ..Grundleistungen werden, soweit sie nicht leistungsbezogen abgerechnet werden, solidarisch über eine Umlage finanziert.).
(Anmerk.: ..Soweit die Einnahmen des Zweckverbandes ... nicht zur Deckung seines Finanzbedarfs ausreichen, kann von den Mitgliedern eine Umlage erhoben werden.)

Der Gemeindedirektor schreibt hierzu am 4.9.97:

"Wie Sie daraus entnehmen können, ist die teilweise Umlagefinanzierung auf Bedenken gestoßen. Es sollte daher für die in § 3 Abs. 1 der Satzung vorgesehene sinngemäße Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsrechts hinsichtlich der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens des Zweckverbandes eine möglichst kurze Übergangsfrist vereinbart und in diesem Zusammenhang auch die Einbeziehung der umlagefinanzierten Kostenanteile in die Produktpreise geregelt werden. Daraus ergeben sich die vorgeschlagenen Änderungen des § 18 der Satzung. Außerdem müßte dann die Bestimmung in § 4 Abs. 2 über das Budget entfallen.

Die vorgeschlagene Streichung der Worte "in einem vereinbarten Mindestumfang" in § 4 Abs. 4 der Satzung hat ihren Grund darin, daß bereits vorher von Einzelvereinbarungen über die Inanspruchnahme von Produkten und Leistungen die Rede ist. In ihrer jetzigen Formulierung enthält die Bestimmung zweimal dieselbe Aussage.

gez. Klumpp"

Stadt Hennef

Sitzung des Stadtrates vom 15.9.1997

Der Stadtrat weist die Vertreter der Stadt Hennef in der Verbandsversammlung an, schnellstmöglich, spätestens jedoch zum 1.1.1999 darauf hinzuwirken, daß auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe angewandt werden. Gleichzeitig werden die Vertreter angewiesen, die leistungsbezogene Entgeltabrechnung in der Wirtschaftsführung des Zweckverbandes konsequent zu verfolgen, mit dem Ziel, den zu Beginn des Zweckverbandes vorgeschriebenen Umlagesatz von maximal 15 % für die Grundleistungen des Zweckverbandes weiter zu minimieren.

Stadt Siegburg

Sitzung des Stadtrates vom 30.9.1997

Die Stadt Siegburg geht davon aus, dass

a. auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes schnellstmöglich, spätestens jedoch zum 01.01.1999 die entsprechenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung angewendet werden,

b. die leistungsbezogene Entgeltabwicklung des Zweckverbandes konsequent fortentwickelt und die Finanzierung über Umlagen kontinuierlich reduziert werden. Grundsätzlich müssen Marktpreise gelten, die auftragsbezogen in Rechnung gestellt werden,

c. der Einsatz der Großrechnerverfahren durch leistungsfähige Client-Server-Anwendungen in Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden zügig betrieben wird. Der Einsatz muß ggf. auch bereits vor dem 31.12.1999 möglich sein,

d. die Zweckverbandsmitglieder bei von der GKD angebotenen Leistungen künftig die Wahlfreiheit haben und bei Nichtinanspruchnahme insoweit nicht mit Folgekosten belastet werden.

Der Stadtrat weist die Vertreter der Stadt Siegburg in der Verbandsversammlung der GKD an, auf die Durchsetzung dieser Forderungen hinzuwirken.

Stadt Meckenheim

Sitzung des Stadtrates vom 1.10.1997

Der Stadtrat weist die Vertreter der Stadt Meckenheim in der Verbandsversammlung der GKD an, darauf hinzuwirken, dass

Stadt Rheinbach

Sitzung des Stadtrates vom 6.10.1997


Gemeinde Morsbach

Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.1997

.. wird die Verwaltung beauftragt, bezüglich der vertraglichen Bindungen Nachverhandlungen mit dem Zweckverband zu führen mit dem Ziel einen sukzessiven Ausstieg zu ermöglichen.

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Dringlichkeitsentscheidung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4.11.1997

Der Vertreter der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in der Verbandsversammlung wird beauftragt, sich für die Umwandlung der Rechtsform der GKD in eine GmbH einzusetzen.

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