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Vorwort des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Franz Möller, zur Konstituierung im Dezember 1997


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg wird die erfolgreiche kommunale Zusammenarbeit in der Datenverarbeitung im Rhein-Sieg-Kreis und im Oberbergischen Kreis auf einer neuen Rechtsgrundlage fortgesetzt. Ich begrüße es sehr, da die Vertretungen aller Städte und Gemeinden und der beiden Kreise, die bereits Partner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitungszentrale vom 1.1.1974 waren, in den letzten Wochen den beitritt zum neuen Zweckverband beschlossen haben.

Die beteiligten Gebietskörperschaften entscheiden zukünftig gemeinsam und gleichberechtigt über die allgemeinen Grundsätze, nach denen der Zweckverband geführt wird, und sie sind am wirtschaftlichen Erfolg unmittelbar beteiligt. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, die Leistungen ihres "solidarischen Dienstleistungsunternehmens" in Anspruch zu nehmen und ihm eine faire Chance im Wettbewerb zu geben.

Die Satzung sieht vor, daß der Zweckverband zum 1.1.1998 seinen Betrieb aufnehmen soll. Deshalb ist es erforderlich, die Organe noch im Dezember 1997 zu wählen. Der früheste Termin ist der 23. Dezember 1997, da der Zweckverband am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandssatzung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Bezirksregierung in Köln hat angekündigt, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln in der letzten Ausgabe für 1997 am 22. Dezember 1997 erfolgen wird.

Ich bitte daher um Verständnis für die ungewöhnliche Terminierung. Dieses Heft enthält die Hinweise zu den anstehenden Beschlüssen des Zweckverbandes sowie eine Dokumentation über die bisherigen Arbeitsgrundlagen der GKD.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Franz Möller
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises

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