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civitec
Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung
 
Mühlenstraße 51
D-53721 Siegburg

Postfach 12 65
D-53702 Siegburg

E-Mail: info@civitec.de
Fax: +49 2241 999-1109

Verantwortlich für den Inhalt

Geschäftsführer: Alfred Meinerzhagen, Ltd. Verbandsdirektor
Tel.:  +49 2241 999 1100 
E-Mail: Alfred.Meinerzhagen@civitec.de

Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
Tel.:  +49 2241 999 1400 
E-Mail: Stefan.Wolf@civitec.de

Besucheradresse der Geschäftsführung:
Mühlenstr. 51 (Kreishausareal)
D-53721 Siegburg

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung.

Verbandsvorsteher: Frithjof Kühn, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Stellvertreter: Hagen Jobi, Landrat des Oberbergischen Kreises

Geschäftsführer: Alfred Meinerzhagen, Ltd. Verbandsdirektor
Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf

Vorsitzender der Verbandsversammlung: Peter Koester, Bürgermeister, Stadt Waldbröl
Stellvertretender Vorsitzender: Klaus Schumacher, Bürgermeister, Stadt Sankt Augustin
 
Gesetzliche Grundlage
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) des Landes Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. 6. 1984 (GV. NW. S. 362) und Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein vom 25.11.1997 (GV. NW. S. 430)

Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 189. Jahrgang, Nummer 21, vom 25. Mai 2009, Herausgeber: Bezirksregierung Köln:

6. Änderungssatzung vom 15. Mai 2009 zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg/Solingen (GKD RSO) in der Fassung der Genehmigung vom 12. Dezember 1997, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2008, in Kraft getreten am 1. Januar 2009
ABl. Reg. K 2009, Seite 237

Bezirksregierung Köln - 31.1.1.6.2-S-GKD

Köln, den 15. Mai 2009
Im Auftrag
gez.: Kremer

Die 6. Änderung zur Satzung trat am 26. Mai 2009 in Kraft.


Öffentliche Bekanntmachungen


Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Sofern es sich um Änderungen der Verbandssatzung handelt, weisen die Zweckverbandsmitglieder in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichung hin.

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©2009 civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung . Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2009

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