20.04.2010 - Neues kommunales Rechnungswesen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Eilbeschluss erlassen, mit dem es verhindert, dass die Zweckverbände des Landes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umstellen müssen.
Quelle: www.egovernment-computing.de
Den Beschluss des OVG NRW vom 26.03.2010 - 15 B27/10 finden Sie im Download-Bereich