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Nichtraucherschutz in den Gebäuden des civitec Zweckverbandes


Nichtraucherschutz in den Dienstgebäuden des civitec Zweckverbandes ab dem 01.01.2008

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 19.12.2007 zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Danach ist das Rauchen in allen Gebäuden und Räumen des civitec Zweckverbandes  sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Besucherinnen und Besucher verboten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Rauchverbot gleichermaßen für die Dienststellen Siegburg, Gummersbach und Solingen besteht.

Dies gilt unabhängig davon, ob im Gebäude Besucherverkehr stattfindet oder ob die Büros als Einzelbüros genutzt werden. Das Rauchverbot erstreckt sich somit auf alle Gebäudeteile, also auch auf Büro-, Schulungs- und Sitzungsräume, Sozialräume (Toilettenräume, Cafeteria und Teeküchen) und Nebenflächen (z.B. Treppenhäuser und Flure) und weiterhin auch auf Dienstwagen. An den Zugängen der Gebäude des civitec Zweckverbandes werden Schilder auf das Rauchverbot hinweisen.

Ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ich bitte daher schon im eigenen Interesse um strikte Beachtung. Im civitec-Gebäude in Siegburg ist das Rauchen im Freibereich des zum Mühlengraben hin gelegenen Innenhofes, der über das Foyer im EG erreichbar ist, erlaubt. Dort wird ein Aschenbecher aufgestellt.

 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Innenhof für eine Raucherpause aufsuchen wollen, müssen am PC die Funktion „Private Abwesenheit“ bedienen. Für die Dauer der Arbeitsunterbrechung erfolgt keine Zeitzählung.

Um die Gebäudesicherheit nicht zu gefährden, werden Besucher/innen und Mitarbeiter/innengebeten, auf das ordnungsgemäße Schließen der Türe beim Verlassen des Gebäudes zu achten. Zum Wiederbetreten des Foyers ist am dortigen Honeywell Security Panel (Tastaturkasten) zusätzlich zur bekannten Transpondernutzung eine persönliche PIN einzugeben.

Für die in der Villa Kohlgrüber arbeitenden Mitarbeiter lassen die räumlichen Verhältnisse die Einrichtung eines Raucherraumes im Kellergeschoss zu. Auch beim Aufsuchen dieses Raumes muss die Buchung „Private Abwesenheit“ vorgenommen werden.

Für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes während der Raucherpausen sind die jeweiligen Vorgesetzten persönlich verantwortlich.

Der Verbandsvorsteher
Im Auftrag
gez. Meinerzhagen
 

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©2007 civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung . Letzte Aktualisierung: 28. Dezember 2007

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