Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD abgeschlossen
Der Verbandsvorsteher hat am 27. September 2007 mit dem Personalrat des Zweckverbandes GKD die Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte (§ 18 TVöD) beim Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg / Oberberg (GKD) abgeschlossen.
Die Leistungsprämien werden aufgrund des "Betrieblichen Systems" ermittelt, das aus zwei Komponenten besteht:
- Zielvereinbarungen und Bewertung der Zielerreichung
- Systematische Leistungsbewertung