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Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD abgeschlossen



Der Verbandsvorsteher hat am 27. September 2007 mit dem Personalrat des Zweckverbandes GKD die Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte (§ 18 TVöD) beim Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg / Oberberg (GKD) abgeschlossen.

Die Leistungsprämien werden aufgrund des "Betrieblichen Systems" ermittelt, das aus zwei Komponenten besteht:

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©2007 civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung . Letzte Aktualisierung: 20. November 2007

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